2. Bedeutung der Filmmusik im Kontext filmästhetischer Mittel

von Thomas Seher

Vorweggenommen werden muss, dass Filmmusik nur eine Gestaltungsebene im Film ist, die sich neben anderen Gestaltungsebenen eingliedert wie beispielsweise Sounddesign, Kameraführung, Farb- , Licht- und Dialogdramaturgie. Dass Musik physiologische und psychologische Effekte beim Zuschauer erzeugen kann, ist allgemein bekannt, dennoch ist ihr Wirkungsbereich begrenzt: Musik kann z.B. nicht erzählen, dass eine junge Mutter mit schwarzem Haar beim Betrachten ihres Spiegelbildes den Entschluss fasst von ihrer Familie zu flüchten, um in Europa ihr Glück zu suchen.

Diese konkrete Situation mit all ihren Details kann erst im Zusammenhang mit Bildern geschehen, da nur sie zur Darstellung des Äußeren des Menschen und seiner Handlungen fähig sind, während Musik sich ergänzend für die Darstellung innerer, allgemeiner psychologischer Vorgänge wie Stimmungen und Gefühle eignet. Hierzu Zofia Lissa:

„Wenn das Bild einen konkreten einzelnen Inhalt gibt, so gibt die Musik dessen allgemeinen Untergrund: Das Bild vereinzelt, konkretisiert, die Musik verallgemeinert, gibt allgemeine Ausdrucksqualitäten oder Charakteristiken und dehnt damit den Wirkungsbereich des Bildes aus. Darin besteht dem Wesen nach das ergänzende Zusammenwirken beider.“

Andere Autoren8 sehen den Film als eine Symbiose, bei der die Vereinigung von Bild und Musik zu beidseitigem Nutzen sei. Lissa jedoch kritisiert, dass durch das Zusammenspiel die einzelnen Künste ihre Autonomie verlieren. Sie bezeichnet den Film als eine synthetische Kunstgattung, bei der eine Gattung dominiert; so ist im Film die Musik der visuellen Ebene unterworfen, während der Film als Ganzes eine Einheit höheren Ranges darstellt.

Für Norbert Jürgen Schneider verkörpert der Film, vor allem der Hollywood-Spielfilm, alles das, was Richard Wagner als Gesamtkunstwerk in Form des Musikdramas forderte. In seiner Schrift „Kunstwerk der Zukunft“ schreibt Wagner:

„Das große Gesamtkunstwerk müsse alle Gattungen der Kunst umfassen, um jede einzelne dieser Gattungen als Mittel gewissermaßen zu verbrauchen, zu vernichten zu Gunsten der Erreichung des Gesamtzwecks aller der unbedingten, unmittelbaren Darstellung der vollendeten menschlichen Natur.“

Die Ansicht, den Film als Kunstform zu betrachten, war seit seiner Entstehung keineswegs selbstverständlich. Schon in der Frühzeit des Stummfilms war strittig, ob der Film ein einfaches Unterhaltungsmedium oder eine neue Kunstform sei. Fragen nach den Funktionen des Films gehören in den Bereich der Filmtheorie und sind für ein Verständnis des Zusammenhangs von Film und Musik notwendig.

Für James Monaco ist der Film nicht nur eine Kunstform, die sich als begrenzendes Phänomen versteht, sondern ein System, das in die Gesellschaft hineinwirkt:

„Film ist ein expansives und weitreichendes System wechselseitiger Gegensätze: zwischen Filmemacher und Thema, Film und Betrachter, Establishment und Avantgarde, konservativen und progressiven Zielen, Psychologie und Politik, Bild und Ton, Dialog und Musik, Montage und Mis en Scéne, Genre und Autor, literarischer Sensibilität und filmischer Sensibilität, Syntagmen und Paradigmen, Bild und Ereignis, Realismus und Expressionismus, Zeichen und Bedeutung, Sinn und Unsinn [...] eine endlose Reihe von Codes und Subcodes, die grundlegende Fragen zum Leben und seiner Beziehung zur Kunst, zur Realität und zur Sprache stellen.“

Filmmusik hat demnach die Funktion, als ein Teilsystem zu funktionieren und neben anderen Teilsystemen ihr multiples Potential als Kunstform, als Massenmedium und als Wirtschaftszweig zu nutzen. Sie ist somit funktional und unterscheidet sich von der so genannten autonomen Musik dadurch, dass sie ihrem Wesen nach ein oder mehrere Ziele verfolgt. Sie soll bewusst entschiedene Aufgaben erfüllen.

Nach Lissa verliert Musik, die im Film eingesetzt wird, erstens: ihre geschlossene zeitliche Form, weil sie sich den Gesetzen der visuellen Schicht unterwirft und zweitens: die Mehrdeutigkeit ihres Ausdrucks, da Musik in Verbindung mit konkreten Filmsituationen auftritt.

Verfolgt man diesen Gedanken weiter, so wird die in einem Film eingesetzte autonome Musik zu funktionaler Musik umgedeutet, da dem Musikstück im Sinne des Films Bedeutungen und damit Funktionen zugeordnet werden. Deshalb kann im Prinzip jede Musik Filmmusik sein: Richard Wagners Walküre, Fugen von Johann Sebastian Bach, Tibetischer Mönchsgesang, balinesische Gamelanmusik, „No Woman No Cry“ von Bob Marley & the Wailers, „Hey Jude“ von den Beatles, die Sinfonien von Samuel Barber.

Alle diese Musikstücke und dazugehörigen Gattungen können unter den Begriff der Filmmusik fallen, sofern sie neben ihrem ursprünglich zugedachten Aufführungskontext in einem Film eingesetzt werden. Doch nicht nur 'herkömmliche' Musik findet ihre Verwendung im Film. Oft beauftragen Regisseur und Filmproduzent einen oder mehrere Komponisten, die unter Berücksichtigung der ästhetischen, dramaturgischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Vorgaben einen exklusiven Soundtrack für den Film produzieren.

In der aktuellen Diskussion (Stand 2007) wird deutlich, dass alle akustischen Ereignisse, also Geräusche wie Atmen, Wind, Donner, Schreie usw. unter den Begriff Filmmusik fallen sollten, da der Einsatz solch „konkreter“ Klänge genauso kunstvoll gestaltet werden kann, wie Filmmusik im engeren Sinne. Diese Forderung wurde schon von Rudolf Arnheim in den 1930er Jahren angesprochen und scheint heutzutage eine Renaissance zu erleben.

So wird der Begriff Soundtrack laut Jörg Uwe Lensing in Zukunft eine größere Bedeutung erhalten, da vor allem Sounddesign und Musik zu einer neuen kreativen Einheit verschmelzen und dem Film neue ästhetische Perspektiven ermöglichen. Mit der vorliegenden Arbeit gehe ich, aufgrund seiner Komplexität, auf den Bereich des Sounddesigns nicht näher ein, sondern beschränke mich auf die Musik.

Im nächsten Kapitel
Funktionen der Filmmusik